Die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie Patient:innen und Besuchende in medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen endete am 07. April 2023. Für unser Haus gibt es keinerlei Zutrittsbeschränkungen mehr. Zum Eigenschutz und zum Schutz unserer Patient:innen kann selbstverständlich gerne weiterhin während des Besuchs eine Maske getragen werden.